
Wahlen heute - Auswahlverfahren und demokratische Legitimation
Im politischen Prozess haben Wahlen nicht nur die Aufgabe der Herrschaftsbestellung, ihnen kommen daneben noch andere wichtige Funktionen zu. Sie sind in demokratischen Gemeinschaften unverzichtbar zur Legitimierung politischer Herrschaft durch das Volk; sie dienen auch der Repräsentation und der Artikulation von Interessen und Willensrichtungen. Sie ermöglichen in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft den offenen politischen Konkurrenzkampf um die Gunst der Wähler, also derjenigen, die für die nächste Legislaturperiode der Herrschaft unterworfen sind. Sie legitimieren den (befristeten) Amtsträger, zugleich aber auch die (ebenfalls befristete) Opposition, die ihre Aufgabe ebenfalls aus einem Wählerauftrag ableitet.
Wahlen mit diesem Anspruch und diesen Zielsetzungen bedürfen gewisser Spielregeln, und ihre Ergebnisse werden durch Prüfungen und Anerkennung garantiert. Im Verlauf der Geschichte haben sich verschiedene Wahlsysteme herauskristallisiert, von denen das Mehrheits- und das Verhältniswahlrecht archetypischen Charakter haben. Diese beiden Grundtypen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Organisationsform als auch ihrer politischen Konsequenzen deutlich voneinander. Beim Mehrheitswahlsystem, das sich in ein "absolutes" und ein "relatives" untergliedern lässt, wird das Wahlgebiet in ungefähr gleichgroße Einmannwahlkreise unterteilt; Gewinner ist derjenige Kandidat, der die absolute oder relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Beim Verhältniswahlsystem verrechnet man alle abgegebenen Stimmen über Wahllisten der verschiedenen Parteien; die Sitzverteilung erfolgt dann durch verschiedene Auswählverfahren, von denen wohl das D'Hondt'sche Verfahren das bekannteste ist.
Der Vorteil des (relativen) Mehrheitswahlsystems wie in Großbritannien liegt darin, dass es in der Regel für klare Mehrheiten sorgt und dadurch die Regierungsbildung leicht macht. Der Nachteil liegt darin, dass die dem "Verlierer" gegebenen Stimmen "unter den Tisch fallen", wodurch eine der Interessenvielfalt entsprechende Repräsentation unmöglich wird. Der Mangel des einen Systems gereicht zum Vorzug des anderen. Der Vorzug des Verhältniswahlsystems besteht in der gerechten, spiegelbildlichen Repräsentation der Interessenvielfalt. In der politischen Praxis bedeutet er aber eine Zersplitterung, eventuell gar eine Atomisierung der Parteienlandschaft, was eine parlamentarische Mehrheitsfindung und eine Regierungsbildung erschwert, denn Vielparteien-Koalitionen waren, zumindest bis jetzt, nie von langer Dauer.
Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus der Weimarer Republik, in der das reine Verhältniswahlrecht galt, hat sich der parlamentarische Rat seinerzeit auf eine Kompromissformel geeinigt, sich also für ein Mischwahlsystem entschieden, das Elemente des Mehrheits- und des Verhältniswahlsystems miteinander verbindet. Bei Bundestagswahlen hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine erste für den nach relativem Mehrheitswahlsystem zu wählenden Direktkandidaten, und eine zweite für die nach Verhältniswahl zu wählende Partei; diese Zweitstimme hat insofern größere Bedeutung als die Erststimme, da sie die den Parteien zukommenden "Prozente" im Parlament erteilt.
(Informationen zur politischen Bildung, Bonn)