
Der Aufbau der Verfassung vor Drakon war folgendermaßen:
Die Behörden (archai) wurden nach Adel und Reichtum besetzt, ursprünglich auf Lebenszeit, später auf zehn Jahre. Die wichtigsten und höchsten Ämter waren der König (basileus), der Feldherr (polemarchos) und der Archon. Unter ihnen war die Würde des Königs die erste, da sie sich aus ältester Tradition herleitete, als zweite kam das Feldherrenamt hinzu. [...] Das jüngste Amt war das des Archon. [...] Dies zeigt sich auch darin, daß der Archon keine der altehrwürdigen Aufgaben innehatte wie der König und der Feldherr, sondern nur die, die später anfielen. Daher wurde diese Behörde auch erst in jüngerer Zeit bedeutend, als sie um immer neue Funktionen erweitert wurde. Die Thesmotheten (Rechtssetzer) wurden erst zu der Zeit gewählt, als die Ämter bereits jährlich besetzt wurden; sie zeichneten die Rechtssätze auf, hielten sie in Verwahrung und stellten sie zur Rechtsfindung in Streitfällen bereit. [...] So entstanden nacheinander die Behörden. [...]
[Drakon war um 621 v.Chr. Thesmothet und mit einer Rechtsreform beauftragt; er schaffte die Blutrache ab und übertrug die Blutgerichtsbarkeit einem staatlichen Gericht, dem Areopag; ferner legte er fest, daß Bürgerrecht nur der erhielt, der seine Kriegsausrüstung selbst stellen kann.]
(zit. nach Udo Margedant, Die attische Demokratie. Frankfurt 1981, S. 18)