
Ein Wort - zwei Phänomene
"Staat" in der Antike - "Staat" in der Gegenwart
Zum Verständnis des klassischen griechischen Staates ist die Erkenntnis entscheidend, dass dieser Staat im Unterschied zu unseren heutigen Staatsvorstellungen ein Personalverband ist und nur ein Personalverband. Der moderne Staatsbegriff geht vom Territorium aus, der moderne Staat ist die politische Organisation eines bestimmten Territoriums, ... im klassischen Griechenland [ist] alles höhere geistige und kulturelle Leben an die Gemeinschaft der Bürger, den Staat, gebunden, dieser ist eine ethisch-religiös-politische Einheit, innerhalb derer auch der einzelne seine Einheit als Mensch erlebt. ... Die griechische Polis ist also der Personalverband ihrer Bürger. Sehr bezeichnend dafür ist, dass es keine automatische Erwerbung des Bürgerrechts, also der Zugehörigkeit zu diesem Verband gibt. Auch der legitime Sohn des Bürgers erwirbt dieses Bürgerrecht nicht einfach durch die Geburt oder die Anmeldung durch den Vater, sondern muss durch formellen Beschluss der Bürgerschaft in diese aufgenommen werden. ...
Die Idee der bürgerlichen Gemeinschaft hat zur weiteren Folge, dass alle Bürger am Staatsleben teilnehmen oder teilnehmen sollten, also die Selbstregierung und darüber hinaus sogar die Selbstverwaltung. Die Übertragung der Wahrnehmung der politischen Rechte an gewählte Vertreter, also ein Parlament, ist innerhalb der griechischen Polis mit ihrer Idee unvereinbar und gibt es nicht, sowenig wie es ein Berufsbeamtentum gibt. Erst recht ist die Herrschaft eines einzelnen, Monarchie oder Tyrannis, damit nicht vereinbar und geradezu die Negierung der Polis; die Bürgerschaft einer Polis kann nur aus Gleichen und Freien bestehen. Die in entwickelten Verhältnissen oft zusammentretende Volksversammlung kann alles und jedes im Rahmen der von ihr selbst aufgestellten Vorschriften beschließen und regeln, sie gibt nicht nur Gesetze und wählt die nötigen Beamten und Kommissionen, sondern trifft auch zahlreiche Entscheide in Einzelfragen der Verwaltung und Regierung. ... Eine andere Konsequenz der Vorstellung der unmittelbaren Selbstregierung der freien Bürgerschaft ist es, dass natürlich jeder Bürger stets die Zeit und Möglichkeit haben sollte, sich an verschiedenen Verpflichtungen des staatlichen Lebens zu beteiligen, dass er nicht durch wirtschaftliche Notwendigkeiten verhindert sein sollte, eine Volksversammlung zu besuchen, im Gericht zu sitzen oder ein Amt zu bekleiden.
(zit. nach Ernst Meyer, Einführung in die antike Staatskunde, Darmstadt 1968, S. 68 ff.)
1. Was unterscheidet den antiken und modernen Staatsbegriff?
2. Wie wirkte sich dies auf die Gestaltung des politischen Lebens aus?
3. Welches Bild vom Bürger (in der Antike) entwirft Ernst Meyer?