
Grundlage der demokratischen Staatsform [politeia] ist die Freiheit;
man pflegt nämlich zu behaupten, da
Aristoteles (384-322
v.Chr.) über Demokratie
Da nun dies vorausgesetzt wird und dies die Regierungsform ist, so ergibt sich das Folgende als demokratisch: alle Ämter werden aus allen besetzt, alle herrschen über jeden und jeder abwechslungsweise über alle. Ferner werden die Ämter durchs Los besetzt, entweder alle oder doch jene, die nicht der Erfahrung und Kenntnisse bedürfen. Von der Vermögenseinschätzung hängen die Ämter entweder überhaupt nicht oder nur zu einem minimalen Grade ab. [Abgesehen von den Kriegsämtern darf keiner ein Amt zweimal bekleiden, oder doch nur wenige Male beziehungsweise in wenigen Fällen; die Dauer der Amtsführung ist kurzfristig, etc.]
Dies also sind die gemeinsamen Eigenschaften aller Demokratien. Aus der Gerechtigkeit, die anerkanntermaßen als demokratisch gilt (nämlich dass alle der Zahl nach dasselbe haben), entspringt eben jene Verfassung, die am meisten demokratisch und volkstümlich zu sein scheint. (Aristoteles: Politik 1317 a-b)Aufträge:
1. Worin besteht für Aristoteles das Wesentliche der Demokratie?
2. In welchem Sinne versteht er "Gleichheit"?
3. Wie definiert er "Freiheit"?
4. Überprüfen sie kritisch, auf wen sich "alle" und "jeder" bezieht.