Beispiel für einen multiple-choice-Test:

Wichtige Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)



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Das JArbSchG gilt für alle Beschäftigten unter Jahren. Mit diesem Gesetz soll den Jugendlichen der Übergang in das Berufsleben erleichtert werden.

Kind ist, wer noch nicht Jahre alt ist. Jugendlicher ist, wer, aber noch nicht Jahre alt ist. Die Beschäftigung von ist verboten (Ausnahmen möglich). Jugendliche dürfen nicht mehr als täglich Stunden und wöchentlich Stunden beschäftigt werden.

Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen für die Teilnahme am freizustellen. Er darf Jugendliche nicht beschäftigen:

     

  1. vor einem vor Uhr beginnenden Unterricht (dieses gilt auch für Personen, die über Jahre alt sind, jedoch noch berufsschulpflichtig sind)
  2. an einem Berufsschultag mit mehr als Unterrichtsstunden von je Minuten Dauer, pro Woche.

Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.

Die Ruhepausen für Jugendliche müssen betragen:

Eine Ruhepause ist eine Arbeitsunterbrechung von mindestens Minuten. Ruhepausen müssen frühestens Stunde nach Beginn und spätestens Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden.

Nach Beendigung der Arbeitszeit bedürfen Jugendliche einer ununterbrochenen Freizeit von Stunden

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Jugendliche dürfen nur an Tagen in der Woche beschäftigt werden. Samstagsarbeit ist in Ausnahemfällen möglich. Ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt in der folgenden Woche.

Jugendliche haben einen erhöhten Urlaubsanspruch, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht:

Lehrerfortbildung SaN-Bielefeld 1998